Der HU-Erinnerungsdienst setzt ordnungsgemäße Angaben durch Sie voraus. Das Nutzen dieser Dienstleistung entbindet Sie nicht von der Pflicht, sich selbst um die termingerechte Hauptuntersuchung zu kümmern. Auch entbindet Sie das etwaige Ausbleiben der Erinnerung nicht von der vorgeschriebenen Vorführpflicht Ihres Kraftfahrzeuges.